Der Ministerrat der DDR war ab November 1950 die Regierung der DDR. Dieser war laut Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik das höchste exekutive Organ des Staates und wurde ausschließlich aus der SED und den mit ihr im „Demokratischen Block“ vereinten Parteien gebildet. 1950 bestand der Rat aus 18 Mitgliedern, 1989 gehörten ihm 39 Mitglieder an.